Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Allgemeine Bestimmungen

    Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für die Entsorgung evtl. Verpackungsmaterialien hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.

  •  2. Angebot und Vertragsschluss

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. An den erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden.

  • 3. Preise

    Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise gebunden. Soweit nicht anders vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis der Celltrade Kramer/Quertobi GbR. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ab einem Auftragswert von 500 EUR netto beliefern wir Sie porto- und verpackungsfrei. Bei einem Auftragswert unter 500 EUR netto berechnen wir Porto und Verpackung. Bei Lieferungen die als Nachnahmesendung versandt werden, übernimmt der Kunde die Kosten für die Nachnahmesendung.

  • 4. Lieferbedingungen

    Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die Celltrade Kramer/Quertobi GbR ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, der Fluggesellschaft, der Spedition, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen die Celltrade Kramer/Quertobi GbR wegen Beschädigung aus. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so ist die Celltrade Kramer/Quertobi GbR berechtigt, beginnend 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von 1/2 % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen. Ebenso hat die Celltrade Kramer/Quertobi GbR das Recht, bei Nachweis einen höheren Betrag zu fordern. Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet er der Celltrade Kramer/Quertobi GbR für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 15 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Die Celltrade Kramer/Quertobi GbR hat das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

  • 5. Teillieferungen

    Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

  • 6. Gefahrübergang und Verpackung

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe der Produkte, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

  • 7. Sachmängel

    Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der Celltrade Kramer/Quertobi GbR ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, kann die Celltrade Kramer/Quertobi GbR keine Gewährleistung übernehmen. Von der Gewährleistungspflicht auch nicht umfasst sind Schäden, die durch Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die Celltrade Kramer/Quertobi GbR zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt ebenso für Schäden, die auf die Verwendung von Fremdzubehör zurückzuführen sind. Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem Kunden entsprechend dem allgemein gültigen Listenpreis der Celltrade Kramer/Quertobi GbR gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt.
    Ist das von uns gelieferte neue Produkt mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung) berechtigt. Der Käufer hat hierzu das fehlerhafte Gerät (möglichst im Originalkarton) direkt an einen Service-Partner des Geräteherstellers zu übersenden. Die Anschriften können bei uns angefragt werden. Von dort erhält der Käufer entweder das reparierte Gerät oder ein Ersatzgerät zurückgesandt. Sofern die Service-Adressen des Geräteherstellers trotz Anfrage bei uns nicht auffindbar ist oder die Zusendung aus einem anderen Grunde fehlschlägt, erfolgt die Übersendung des fehlerhaften Gerätes an uns. Stellen wir bei dem Einschicken von Geräten zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet.
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Falle des Rücktritts, der schriftlich gegenüber der Celltrade Kramer/Quertobi GbR erklärt werden muss, wird dem Kunden unter der Voraussetzung der Rückgabe der kompletten mangelhaften Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben, der sich aus der sogenannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt (Bruttorechnungspreis x [(durchschnittliche Nutzungsdauer - gewichtete Nutzungen des Kunden oder Dritter) ÷ durchschnittliche Nutzungsdauer] ). Der Käufer muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Produkte schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache.
    Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Der Kunde obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen.
    Als Beschaffenheit des Produkts gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpassungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produkts dar. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht.
    Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann die Celltrade Kramer/Quertobi GbR nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist ist die Celltrade Kramer/Quertobi GbR berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
    Der Kunde verpflichtet sich, nur in angemessener Form für die von der Celltrade Kramer/Quertobi GbR gelieferten Waren Werbung zu betreiben. Dem Kunden ist bekannt, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Kunde verpflichtet sich, die Celltrade Kramer/Quertobi GbR von den Folgen solcher Werbung freizustellen und jeglichen Schaden zu ersetzen, der der Celltrade Kramer/Quertobi GbR durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.

  • 8. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Dabei hat der Kunde der Celltrade Kramer/Quertobi GbR alle für Abwehrmaßnahmen notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige Kosten der Abwehrmaßnahmen werden der Celltrade Kramer/Quertobi GbR von dem Kunden erstattet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegenüber Dritten zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • 9. Zahlungsbedingungen

    Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, per Nachnahme. Bei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Hat der Kunde für die von ihm zu entrichtenden Zahlungen ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt, beträgt die Mitteilungsfrist für die SEPA-Vorabinformation (Pre-Notification) an den Kunden 2 Kalendertage. Bei Zahlung durch Lastschrift bei Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats erfolgt der Einzug der Forderung damit 2 Kalendertage nach Zugang der Vorabinformation (Pre-Notification). Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur nach vorheriger Absprache und nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wenn diese nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, so dass die Zahlungsverpflichtung erst nach vollständiger Gutschrift bei uns als erbracht gilt.
    Gerät Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Käufers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 10. Haftungsbeschränkung

    Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Der Käufer bzw. Händler ist verpflichtet, Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden haften wir nicht.

  •  11. Rückgaben / Rücksendungen

    Von der Celltrade Kramer/Quertobi GbR gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Celltrade Kramer/Quertobi GbR zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.). Alle Rücksendungen an die Celltrade Kramer/Quertobi GbR, die nach der Zustimmung durch die Celltrade Kramer/Quertobi GbR vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die Celltrade Kramer/Quertobi GbR frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen. Rücknahmen erfolgen stets zu aktuellen Tagespreisen.

  • 12. Gewerbliche Schutzrechte

    Wir sind dem Käufer nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden. Gelieferte Waren dürfen nicht ohne das von der Celltrade Kramer/Quertobi GbR oder den Vorlieferanten der Celltrade Kramer/Quertobi GbR angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Bundles, unabhängig davon, ob es sich um Soft- und/oder Hardware handelt, dürfen nicht getrennt und die jeweilige Waren einzeln verkauft werden. Seriennummern dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Im Übrigen ist dem Kunden jegliche und/oder weitere Verwendung der Warenzeichen der Celltrade Kramer/Quertobi GbR, insbesondere für Werbezwecke, untersagt. Klischees der Celltrade Kramer/Quertobi GbR bleiben auch nach voller Bezahlung im Eigentum der Celltrade Kramer/Quertobi GbR.

  • 13. Software

    Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungseinschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.

  • 14.  E-Mailings

    Die Celltrade Kramer/Quertobi GbR nutzt E-Mailings, um Ihre Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.

  • 15. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit

    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem europäischen Ausland das Einheitliche Kaufgesetz (EKG). Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Nürnberg, Sitz der Celltrade Kramer/Quertobi GbR als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.

  • 16.  EU Ware

    Bei der von uns zum Verkauf angebotenen Ware handelt es sich um Ware, die für den Vertrieb in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bestimmt ist.

    Sofern bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich schriftlich als Beschaffenheit vereinbart wurde, dass die Ware für einen Mitgliedstaat der EU bestimmt ist und diesbezügliche Voreinstellungen aufweist, so gilt die von der Celltrade Kramer/Quertobi GbR zur Vertragserfüllung bereitgestellte und gelieferte Ware unabhängig davon als vertragsgemäß, für welchen Mitgliedstaat sie bestimmt ist.

Celltrade Kramer/Quertobi GbR, Weinmarkt 10 90403 Nürnberg Stand: Jan 2013 (Änderungen und Irrtümer vorbehalten.)